Carport-Erstellung ohne Baugenehmigung in Hamburg


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Abgeschickt von Christiane am 21 Juli, 2010 um 14:23:50

Zu diskutierendes Fallbeispiel:

Ein in einem reinen Wohnggebiet liegendes Grundstück, ehemals mit einem kleinen Einfamilienhaus bebaut, wird nach Verkauf geteilt und nunmehr mit zwei Einfamilienhäusern bebaut. An drei Grundstücksgrenzen (hinten, seitlich rechts und seitlich links) besteht ältere Wohnhausbebauun.

Nach Fertigstellung des hinten liegenden Einfamilien-hauses erbaut dessen Besitzer an die Nachbarschfts-grenze des rechten 'Alt'-Nachtbarn sowie an die Grenze der Gartenanlage des noch in Bau befindlichen zur Straße hin liegenden zweiten Neubaus, jeweils unmittelbar und ohne Einhaltung eines Mindestabstandes sowie ohne vorliegende Baugenehmigung einen drei Meter hohen Doppelcarport mit Abstellraum direkt angrenzend an die Vorderfront seines Hauses neben dem Eingangsbereich an.

Der Baustandort des Carports ist auf dem Bauantrag für das Haus nicht als KFZ-Standfläche ausgewiesen, sondern eine andere, seitlich neben dem Haus liegende Fläche.

Weder der alt eingesessene Nachbar, noch der zweite neue Bauherr werden über diese Bauabsicht informiert sondern vor vollendete Tatsachen gestellt.

Müssen die beiden Nachbarn diesen Carportbau hinnehmen oder gibt ihnen das Hamburger Baurecht die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen und einen Rückbau zu fordern?



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