Re: Bestandsschutz


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Juli, 2010 um 20:44:50

Antwort auf: Bestandsschutz von H.H.Wiegandt am 22 Juli, 2010 um 09:08:55:

Bestandschutz kann nur Legales geltend machen. Nur weil jemand über Jahrzente auf der Autobahn schneller fährt als erlaubt ändert sich ja auch nicht das festgelegte Tempolimit.

Zur Legalisierung wären in jedem Fall Kosten entstanden, ob nun vor 17 Jahren oder heute macht da wohl kaum einen Unterschied. Zudem wäre zusätzlich die Festsetzung eines Bußgeldes für die illegale Nutzung gerechtfertigt.

: Frage: Nach 17 Jahren stellt das Bauordnungsamt fest, das unser Gewerbe nicht in dieser Form in unseremin Eigentum befindlichen Gebäude betrieben werden darf.Die Nutzungsgenehmigung lief seinerzeit über 2Jahre, wurde aber 17 Jahre in der selben Form weiterbetrieben, ohne jeglichen Widerspruch des Bauordnungsamtes. Nun sollen wir das Gebäude neu projektieren lassen, was selbstredent sehr hohe Kosten nach sich zieht. Ist dies zulässig? Oder gilt in diesem Falle,da das Gebäude 45 Jahre steht, der Bestandsschutz?
: Greift dort nicht schon der Bestandsschutz ?





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