Re: Brandschutzabstand 5m für Überdachung umgehen, BaWü


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Juli, 2010 um 20:57:17

Antwort auf: Re: Brandschutzabstand 5m für Überdachung umgehen, BaWü von unlogisch am 19 Juli, 2010 um 12:12:03:

Nochmal ... die Terrasse ist (vermutlich) schon illegal, nicht die zusätzliche Erweiterung um 40 cm. Seien Sie froh, dass das nicht in NRW stattfindet, dort könnte die Nutzung der Terrasse generell untersagt werden. Die Rumkasperei um die 40 cm geht am Thema vorbei.

Wenn Sie eine Zeit lang hundert statt erlaubter fünzig Stundenkilometer fahren und bei einer Geschwindigkeit von hundertfünf erst geblitzt werden, können Sie sich ja auch nicht darauf berufen ja nur fünf Stundenkilometer mehr gefahren zu sein als schon die ganze Zeit vorher ...

: Ja, da haben sie Recht, die Antworten sind alles, nur nicht das was ich lesen will.

: Gehen wir davon aus, dass die Nutzungsfläche als Terasse seit JAhrzenten besteht, es geht lediglich um die Überdachung (Regenschutz), ob nun Alu-Profil oder Holz, und mit Glas oder Stegplatten.

: Was ändert eine Überdachung?
: der Abstand ist eh unterschritten durch die Mauer, die Nutzung als Terasse ist gestattet.
: Die Baulast übernehmen die Nachbarn, die auf dieser Seite eh keine Fenster haben.

: Wo liegt die Rechtfertigung der 40 cm?
: Und es geht nicht um die Umgehung des Rechts, sondern um eine zufriedenstellende Auslegung!





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