Erdaufschüttung und Pflasterung rund um ein Einfamilenhaus


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Abgeschickt von Christiane am 23 Juli, 2010 um 08:54:08

Ist es zulässig, dass rund 80 Prozent der Erdmasse rund um ein neu gebautes Einfamilienhaus in gleicher Höhe der dabei angelegten Hochterrasse aufgeschüttet, betoniert und zugeplastert werden?

Müssen die Nachbarn der direkt angrenzenden Grundstücken das dadurch entstandene deutlichen Gefälle zwischen den Grundstücken hinnehmen?

Und dürfen diese erhöht angelegten Bodenbereiche dann zusätzlich noch mit 3 Meter hohen Garagen bzw. Abstellgebäuden am unmittelbaren Grenzbereich bebaut werden, auch wenn lt. geltender Hamburger Bauordnung grundsätzlich keine Baugenehmigung erforderlich ist?





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