Kirschlorbeer Pflanzabstand zur Nachbargrenze (NRW)


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Abgeschickt von Schumann am 24 Juli, 2010 um 17:12:51

Hallo,
wir haben zum Nachbargrundstück einen Holzzaun, den wir von unserer Seite mit einer Kirschlorbeerhecke begrünen wollen.
Jetzt hat uns unsere liebe Nachbarin darauf aufmerksam gemacht, dass der Kirschlorbeer zu dicht an der Grenze gepflanzt ist - 0,50m. - und auchteilweise schon Blätter zu ihr rüberwachsen.
Sie ist der Meinung, dass der Kirschlorbeer zu den "stark wachsenden Ziersträuchern" gehört, der laut Nachbarschaftrechtsgesetz NRW 1m entfernt gepflanzt gehört und verlangt nun, dass wir den Kirschlorbeer versetzen.
Jetz heisst es im Gesetzestext, dass man die Abstände nicht berücksichtigen muss, wenn die Hecke hinter einer "geschlossenen Einfriedung" steht. Weiter heisst es, dass eine Einfriedung "als geschlossen" gilt, wenn die "Bauteile breiter sind als die Zwischenräume". Was heisst das? Ist ein geschlossener Holzzaun, aus so Elementen einen geschlossene Einfriedung gem. Gesetz? Welche Zwischenräume sind gemeint? Denn wenn unser Zaun dem entspräche, dann könnte sie uns ja nicht dazu zwingen, den Kirschlorbeer zu versetzen, oder?

Vielen Dank für die Antworten!
Petra Schumann



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