Re: Darf ich auf die Grenze bauen, wenn mir das Nachbargrundstück selbst gehört?


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Abgeschickt von Sepp am 26 Juli, 2010 um 01:30:49:

Antwort auf: Darf ich auf die Grenze bauen, wenn mir das Nachbargrundstück selbst gehört? von J.F. am 25 Juli, 2010 um 21:56:12:

Die Regelungen eines Bebauungsplanes gelten unabhängig davon, wer Eigentümer eines Nachbargrundstücks ist.

Änderungen beim Bebauungsplan, z.B. eine Erweiterung des Geltungsbereiches auf ein weiteres Grundstück oder eine Änderung der Baugrenzen, kann nur die Kommune (Gemeinde/Stadt) vornehmen.





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