Re: Gewährleistungseinbehalt


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Abgeschickt von A.J. am 17 Maerz, 2005 um 12:49:47

Antwort auf: Re: Gewährleistungseinbehalt von jewona am 23 Maerz, 2004 um 19:45:58:

: Der Gewährleistungseinbehalt beträgt in der Regel 5% der Bausumme, er kann aber auch anders vereinbart werden. Meist kann der Einbehalt durch eine Bankbürgschaft abgelöst werden. Ansonsten wird er nach Ablauf der Gewährleistung ( in der Regel 2 bis 5 Jahre) ausbezahlt.
: Ist Ihr Bauträger in Insolvenz und bestehen noch bereits angezeigte, aber noch nicht beseitigte Mängel bzw. sind noch Restleistungen zu erbringen, können Sie bis zum 5fachen vom Wert der Restleistung bzw. der Mangelbeseitigungskosten einbehalten.
: Sollten Sie noch Fragen haben, senden Sie mir eine E- Mail

Welcher Rechtsgrundlage gibt es für den Einbehalt?
Gruß
A.J





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