Re: Flurnummern


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 Juli, 2010 um 18:57:23

Antwort auf: Flurnummern von Peter am 26 Juli, 2010 um 17:27:49:

Grundstück im bauordnungsrechtlichen Sinne sind alle Flurstücke, die im Grundbuch unter einer laufenden Nummer zusammengefasst sind.

Siehe Kommentar zur Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

: Ein Grundstück hat nach einer Zerlegung (Vermessung wurde durchgeführt) drei Flurnummern erhalten. Die Teilung des Grundstücks ist nicht notariell beurkundet,d.h.es ist ein Grundstück mit drei Flurnummern.
: Das Grundstück soll im Ganzen bebaut werden.Sind jetzt die Geschossflächenzahl und die Grundflächenzahl auf das ganze Grundstück oder eben auf die einzelnen Flurnummern zu berechnen? Wo kann man das erfahren bzw. nachlesen?
: Wie geht man vor wenn das Grundstück unter zwei Kindern aufteilt wird ohne das man Einschränkungen bei der Bebauung hat?




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