Re: Genehmigung Dachboden


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Abgeschickt von Bauassessor am 28 Juli, 2010 um 16:07:06:

Antwort auf: Genehmigung Dachboden von Eduard Böge am 28 Juli, 2010 um 15:34:56:

Hallo,

was soll denn in dem Rechtsverfahren geklärt werden? Der ausgebaute Dachboden ist bisher anscheinend nicht genehmigt, evtl. aber genehmigungsfähig. Falls nicht, dann wird evtl. seitens der Gemeinde ein Rückbau verlangt - meist kommt das Verfahren jedoch wegen der Härte des Falls jedoch gar nicht zur Anwendung.

Wenn der Dachausbau genehmigungsfähig ist, dann müsste der Alteigentümer ja "nur noch" für die anfallenden Verwaltungskosten des Nutzungsänderungsverfahrens aufkommen.


: In einer Kleinstadt in NRW hat sich ein Ehepaar ein 100 Jahre altes Haus gekauft. Der Kaufpreis betrug 200.000 für 140 qm Wohnraum. Nach einigen Monaten überprüften die Eheleute die Baupläne genauer und stellten fest, dass der von den Vorbesitzern bewohnte Dachboden nicht eingetragen wurde. Der ausgebaute Dachboden hat eine Wohnfläche von 50qm. Obwohl das Ehepaar eine Rechtsschutzversicherung hat, weigert diese die Kosten für ein mögliches Verfahren zu tragen. Wie soll das Ehepaar fortfahren? Wie sollte ein Erstschreiben an die Vorbesitzer aussehen?




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