Carport


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Abgeschickt von Ronny G. aus W. am 28 Juli, 2010 um 19:30:09

Nehmen wir an ich habe ein Haus mit Garage in Brandenburg. Die Garage hat ein Länge von 8.5m an der Grenze zum Nachbarn. Vor der Garage ist ein Stellplatz und diesen möchte ich jetzt überdachen mit einem Carport aber dann hätte ich eine Länge von knapp 15m. Ein Herr von einer großen Carportfertigungsfirma meinte das ist kein Problem mit einer Einverständnisserklärung meines Nachbarn (der hat nix dagegen). Wiederum eine anderer Handwerker meinte alles was über 9 Meter ist, ist nicht zulässig. Hmm jetzt weis ich nicht wir die Grundlage ist dar ich auch keine Antwort im LBO gefundenhabe.
Danke für eure Antworten



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