Abgeschickt von Bauassessor am 29 Juli, 2010 um 14:20:19:
Hallo,
in Gewerbegebieten sind in gewissen Fällen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonl zulässig. Gibt es Urteile, in dem die Mindestanforderungen an solche Personen definiert wurden? Müssen das zwingend Mitarbeiter des Betriebes sein?
Ich wäre für jede Hilfe dankbar.
Gruß,
Bauassessor