Abgeschickt von Sepp am 29 Juli, 2010 um 22:08:50:
Antwort auf: nutzungs�nderung Gartenhaus in Ferienh�uschen von Jacqueline Faber am 29 Juli, 2010 um 18:10:13:
Stellen wir uns den Sachverhalt so vor:
Bei dem "Resthof" - was ist das eigentlich? - handelt es sich um einen intakten landwirtschaftlichen Betrieb, z.B. Mastbetrieb oder Milchwirtschaft o. ä. In diesem Falle wäre auch die Ferienwohnung in Gartenhaus als sog. 2 Standbein in der Landwirtschaft im Außenbereich zulässig.