Re: Definition Aufsichts- und Bereitschaftspersonal


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Abgeschickt von Sepp am 29 Juli, 2010 um 22:22:36:

Antwort auf: Re: Definition Aufsichts- und Bereitschaftspersonal von Bauassessor am 29 Juli, 2010 um 21:02:22:

jetzt gibt es aber eine KLageandrohung seitens der Genehmigungsbeh�rde wegen angeblich illegaler Nutzung.

Wohnen in einem Gewerbegebiet ist ja grundsätzlich nur deswegen verboten, weil es grundsätzlich zu Problemen führt, nämlich zu Beschwerden über Lärm etc.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Genehmigungsbehörde ohne konkreten Anlass überprüft, welche Personen in welchen Wohnungen wohnen.

Oder handelt es sich bei dieser "Aufsichtsperson" um jemanden, der sich regelmäßig über andere Betriebe im GE beschwert?



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