Re: Definition Aufsichts- und Bereitschaftspersonal


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Abgeschickt von Bauassessor am 30 Juli, 2010 um 09:56:17:

Antwort auf: Re: Definition Aufsichts- und Bereitschaftspersonal von Sepp am 29 Juli, 2010 um 22:22:36:

Hallo,

ohne zu sehr ins Detail gehen zu wollen - in dem Gewerbegebiet gibt es eine Vielzahl von Betriebswohnungen (11 Wohnungen bei 15 Betrieben). In einer wohnt - aus meiner Sicht illegalerweise - eine politische Persönlichkeit, die leider der falschen Partei zugehört. Deswegen hat der ehem. Bürgermeister der Gemeinde den Eigentümer verklagt. Im Rahmen der Gleichbehandlung wurden darauf hin alle Wohnnutzungen, die nicht eindeutig einem Betriebsleiter zuzuordnen sind, ebenfalls für illegal erklärt und die Mieter verklagt.

In verschiedenen Fällen gibt es aber Regelungen in Mietverträgen o.ä., in denen die Aufsichtsfunktionen der Mieter geregelt sind. Nur weiß im Moment niemand, ob das ausreicht.

: jetzt gibt es aber eine KLageandrohung seitens der Genehmigungsbeh�rde wegen angeblich illegaler Nutzung.

: Wohnen in einem Gewerbegebiet ist ja grundsätzlich nur deswegen verboten, weil es grundsätzlich zu Problemen führt, nämlich zu Beschwerden über Lärm etc.

: Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Genehmigungsbehörde ohne konkreten Anlass überprüft, welche Personen in welchen Wohnungen wohnen.

: Oder handelt es sich bei dieser "Aufsichtsperson" um jemanden, der sich regelmäßig über andere Betriebe im GE beschwert?





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