Forderung nach nicht zustande kommendem Bauvorhaben


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Abgeschickt von urutskidoji am 31 Juli, 2010 um 20:06:47

hallo zusammen,

wir haben die tage post bekommen. und zwar hatten wir vor zu bauen, was letztendlich knapp aber dennoch an der finanzierung scheiterte.
wir hatten kontakt mit mehreren firmen, etwas engeren allerdings mit einer bestimmten. wir haben nichts unterschrieben und immer klar gemacht das die finanzierung noch nicht steht, wir also erstmal nur soweit planen wollen wie es nichts kostet und dann mit etwas genauerer finanzierungssumme bei der banke alles zu klären.
also ging es an die vorplanung, preise wurden uns nicht wirklich genannt, es wurde meist so geredet das man den preis passend machen kann. nunja. irgendwann wollten wir aber einen etwas genaueren finanziellen rahmen genannt bekommen. dazu kam dann der architekt (bekannter vom bauträger) ins spiel, der uns einen entwurf machen sollte. der entwurf wich allein schon in der größe des hauses, 170qm statt max. 140qm, ab. zudem konnte man uns selbst da noch keinen preis nennen obwohl die ausstattung usw. alles im vorgespräch geklärt war. schlussendlich sind wir dann noch zu einem anderen bauträger. welcher uns, siehe da, nach 2 vorgesprächen einen preis nennen konnte und auch gleich einen auftrag vorlegte in dem alles geregelt war. nach ändern einiger kleinigkeiten sind wir dann zur bank, wo wir dann hängenden kopfes wieder raus sind.

jetzt möchte der erste bauträger der hier beschrieben wurde, von uns geld sehen oder aber einen vertrag, das wenn wir bauen, sein architekt planung, statik, wärmebedarfsnachweiß übernimmt. ansonsten seien 11% der bausumme (welche wir ja nichmal genannt bekamen) fällig.

es wird mit rechtsanwalt gedroht. wir haben leider keine rechtschutzversicherung, was das ganze bedrohlicher wirken lässt.

jetzt meine hauptfrage...hat der bauträger bzw. architekt ein recht auf zahlungen unsererseits, obwohl nichts unterschrieben wurde?

danke schonmal, gruß chris



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