Re: Forderung nach nicht zustande kommendem Bauvorhaben


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Abgeschickt von dcc am 31 Juli, 2010 um 20:55:26:

Antwort auf: Forderung nach nicht zustande kommendem Bauvorhaben von urutskidoji am 31 Juli, 2010 um 20:06:47:

Es kommt darauf an. Wenn im Vorfeld z.B. gesagt wurde, daß ein Preis X für die Angebotserstellung etc. fällig wird. Selbst wenn es nicht zum Auftrag kommt und Sie das abgenickt haben, dann haben Sie einen mündlichen Vertrag, den Sie einhalten sollten.

Wenn von soetwas jedoch nie die Rede war, dann kann ich mit einem ziemlich klaren Nein antworten.

Jeder hat das Recht Angebote einzuholen und Preise zu vergleichen. Ein Angebot allein, auch wenn es dem Erstellenden vielleicht sogar viel Arbeit gemacht hat, zwingt Sie noch lange nicht es anzunehmen.

Was also das Letztere angeht, so würde ich persönlich der Drohung mit dem Anwalt ganz locker entgegen sehen. Auf welcher Basis sollen Sie denn verklagt werden? Vor solchen windigen Bauträgern kann man dann nur warnen.



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