Abgeschickt von Axel Fonfara am 02 August, 2010 um 11:30:52
Darf ein Keller mit nicht überflutungsicheren Fenstern, die unter der Geländeoberkante liegen als Wohnraum vermietet werden?
MfG A.F.
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Text: : Darf ein Keller mit nicht überflutungsicheren Fenstern, die unter der Geländeoberkante liegen als Wohnraum vermietet werden? : MfG A.F.
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