Re: Keller als Wohnraum


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bolanger am 02 August, 2010 um 12:46:59:

Antwort auf: Keller als Wohnraum von Axel Fonfara am 02 August, 2010 um 11:30:52:

Hallo,

die Frage, ob ein Keller als Wohnraum vermietet werden darf, hat eigentlich nichts mit der Ausführung der eingebauten Fenster zu tun. In meinen Augen ist es egal, ob die Fenster überflutungssicher sind oder nicht. Schliesslich sind auch die meisten Erdgeschosse in Überschwemmungsgebieten nicht hochwassersicher und saufen regelmäßig ab, obwohl es Wohnraum ist.

Die Frage ist eigentlich, ob der Keller als Wohnraum genehmigt wurde und die damit verbundenen Auflagen wie z.B. Fluchtwege, Brand- und Schallschutz, Belichtung etc. erfüllt. das sollten Sie mit dem Bauamt klären, dann wissen Sie mehr.

Gruße,

Bolanger


: Darf ein Keller mit nicht überflutungsicheren Fenstern, die unter der Geländeoberkante liegen als Wohnraum vermietet werden?

: MfG A.F.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]