Duldungspflicht bei Stützmauer


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Abgeschickt von P.Trisha am 03 August, 2010 um 16:30:48:

Hat jemand eine Idee zu folgendem Sachverhalt:

Auf dem Grundstück A wird vor 20 Jahren mit entsprechender Baugenehmigung eine Parkgarage gebaut.
In diesem Zusammenhang war es erforderlich eine Stützmauer zu errichten.
Diese Mauer wurde jedoch auf dem Nachbargrundstück B gebaut (Fläche ca. 1 qm). Das tatsächlich ein Überbau vorliegt ist allerdings "erst" seit 4 Jahren bekannt.

Auf einmal will B jetzt, dass die Mauer entfernt wird.
Besteht eine Duldungspflicht des B?
Wenn ja, woraus ergibt sich diese?
§ 912 BGB erfasst nur Gebäude und eine Stützmauer wird kaum darunter fallen.




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