Re: Gaststätte/ Imbiß


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Abgeschickt von Bauassessor am 04 August, 2010 um 10:49:22:

Antwort auf: Gaststätte/ Imbiß von Thomas am 04 August, 2010 um 09:46:28:

Hallo,

ja, sofern die Schank- und Speisewirtschaft nicht explizit im jeweiligen Paragrafen der BauNVO erwähnt ist, fällt sie unter den Oberbegriff "Gewerbebetriebe aller Art".

Mir sind auch diverse Imbißbetriebe in Gewerbegebieten bekannt. Unabhängig von den planungsrechtlichen Festsetzungen müssen natürlich noch die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen (Toiletten, Stellplätze etc.), sowie die Hygienevorschriften erfüllt sein. Unter Umständen kann ein Imbißbetrieb je nach Lärmvorbelastung in einem Gewerbegebiet unzulässig sein, da durch den zusätzlichen Verkehr des Imbißbetriebes die zulässigen Lärmwert überschritten werden. Das ist allerdings ein seltener Fall.
Unter Umständen kann es ebenso sein, dass in einem Gewerbegebiet die Nutzung für spezielle Betriebe ausgeschlossen ist, um eine "klassische" Gewerbegebietsnutzung zu ermöglichen. Bekannt sind mir solche Fälle jedoch nur im Zusammenhang mit Einzelhandel, der ausgeschlossen wird, damit ausreichend Flächen für eine gewerbliche Nutzung vorhanden sind.

: Hallo,
: eine kurze Frage.

: Ist eine Gaststätte(ein Imbiß) in einem Gewerbegebiet allgemein zulässig? In der Baunutzungsverordnung heißt es ja, dass Gewerbebetriebe aller Art zulässig sind, und eine Gaststätte fällt doch unter ein Gewerbe?

: Danke für die Antwort!





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