Baulärm vor 7:00 Uhr / Verantwortung als Bauherr


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Abgeschickt von Christoph am 04 August, 2010 um 19:01:32

Hallo,
ich habe eine Baustelle in einem "allgemeinen Wohngebiet". Zurzeit wird der Rohbau erstellt und die Betonmisch-Wagen kommen jetzt schon immer zwischen 6 und 7 Uhr auf die Baustelle. Jetzt haben sich die Nachbarn masiv beschwert und drohen mit Anzeige, wenn dies nicht ausbleibt, weil sie sagen, dass erst ab 7:00 Uhr Lärm entstehen darf.
Wie sieht es rechtlich aus? Wer ist Verantwortlich Bauherr oder Auftragnehmer oder Bauleitung (Architekt)? Darf erst ab 7:0 Uhr Baulärm entstehen? Was muss ich als Bauher jetzt tun? Kann ich den Baufirmen verbieten vor 7:00 Uhr auf die Baustelle zu kommen?
Danke für Rückmeldung.

Gruß sonndich




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