Re: Schließung von 2 Fenstern


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Abgeschickt von Bolanger am 04 August, 2010 um 19:41:51:

Antwort auf: Re: Schließung von 2 Fenstern von Magdalena Mertes am 03 August, 2010 um 10:45:05:

Hallo,

das Bauamt könnte nur dann das Schließen der Fenster fordern, wenn Sie beim Kauf des Hauses das Grundstück neu teilen. Wenn das haus bisher auf einem eigenen Grundstück stand, dann hat es Bestandsschutz. Erst bei einer Teilung werden die Gebäude im ersten Schritt so behandelt, als wären es Neubauten und müssen dann auch die Anforderungen erfüllen. Von einer Teilung haben Sie aber nichts erwähnt.....

Grüße,

Bolanger


: : Hallo,

: : natürlich müssen Sie diese Forderung nicht akzeptieren. Kaufen Sie das Haus einfach nicht, dann müssen sie die Fenster auch nicht schließen.

: : Die Frage ist eigentlich eine andere. Verkaufen die Verkäufer das Haus an jemanden, der nicht bereit ist, die Fenster zu verschließen? Vermutlich nicht. Ansonsten ist alles Verhandlungssache. Schliesslich ist der Verkäufer nicht gezwungen, an Sie zu verkaufen, wenn Sie seine Forderungen nach Kaufpreis und Nebenabsprachen nicht erfüllen.

: : Grüße,

: : Bolanger

: Hallo,
: Zur Information: Fenster scließen ist eine Auflage der Bauaufsichtsbehörde zweck's Brandschutz, da führt kein Weg dranvorbei.
: Die Forderungen laufen jetzt umgekehrt.

: Grüße M.M.

:
: :
: : : Ich möchte ein Haus käuflich erwerben,dessen eine Seite 2 Fenster zum Nachbargebäude hat,wobei die vorgeschriebenen 3 Meter nicht eingehalten sind.Das Nachbargebäude gehört den Eltern/Schwiegereltern der Jetztbesitzer. Bei Verkauf bestehen Sie auf die Schließung dieser Fenster. Ein Fenster ist das Bad, was dann ein fensterloser Raum würde. Mit dem 2.Fenster habe ich kein Problem.
: : : Muß ich die Forderung akzeptieren? Wenn ja, in welcher Form? Meines Wissens liegt keine schriftliche Vereinbarung
: : : vor. Würde für das Badfenster eine Sichtverkleidung (Folie) reichen?
: : : Für Tipp und Rat wäre ich sehr dankbar.

: : : Freundliche Grüße M.Mertes





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