Re: Baulärm vor 7:00 Uhr / Verantwortung als Bauherr


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 August, 2010 um 08:20:56

Antwort auf: Baulärm vor 7:00 Uhr / Verantwortung als Bauherr von Christoph am 04 August, 2010 um 19:01:32:

Die zulässigen Werte für die jeweiligen Gebietsausweisungen nach BauNVO finden sich in der TA Lärm. Die Grenzwerte für die Nacht beziehen sich auf Zeiten von 22 - 6 Uhr und die Tageswerte auf die Zeiten von 6 - 22. Für die Zeiten von 6 -7 und 20 - 22 Uhr gelten Zwischenwerte, die die besondere Störwirkung zu dieser Zeit würdigen sollen. Allerdings ist eine deutliche Übersschreitung der Werte mit einzelnen kurzzeitigen Geräuschspitzen unschädlich.

: Hallo,
: ich habe eine Baustelle in einem "allgemeinen Wohngebiet". Zurzeit wird der Rohbau erstellt und die Betonmisch-Wagen kommen jetzt schon immer zwischen 6 und 7 Uhr auf die Baustelle. Jetzt haben sich die Nachbarn masiv beschwert und drohen mit Anzeige, wenn dies nicht ausbleibt, weil sie sagen, dass erst ab 7:00 Uhr Lärm entstehen darf.
: Wie sieht es rechtlich aus? Wer ist Verantwortlich Bauherr oder Auftragnehmer oder Bauleitung (Architekt)? Darf erst ab 7:0 Uhr Baulärm entstehen? Was muss ich als Bauher jetzt tun? Kann ich den Baufirmen verbieten vor 7:00 Uhr auf die Baustelle zu kommen?
: Danke für Rückmeldung.

: Gruß sonndich





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