Abgeschickt von Sepp am 05 August, 2010 um 16:50:35:
Antwort auf: BauGB Begrisffdefinition von Haug, Emil am 05 August, 2010 um 10:47:01:
§ 35 Abs. 4 Nr. 2 spricht nur von Wohngebäuden. Eine Nutzung durch den Eigentümer heißt also, selbst im Wohnhaus zu wohnen.