Re: BauGB Begrisffdefinition


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Abgeschickt von Sepp am 05 August, 2010 um 16:50:35:

Antwort auf: BauGB Begrisffdefinition von Haug, Emil am 05 August, 2010 um 10:47:01:

§ 35 Abs. 4 Nr. 2 spricht nur von Wohngebäuden. Eine Nutzung durch den Eigentümer heißt also, selbst im Wohnhaus zu wohnen.




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