Abgeschickt von Sepp am 05 August, 2010 um 16:53:06:
Antwort auf: grenze überbaut von kalle am 05 August, 2010 um 09:41:32:
: hallo,
: wer muß denn die kosten für einen rückbau tragen, wenn kantensteine zu weit auf ein unbebautes grundstück gesetzt wurden, (ca. 7 cm)?
: der auftraggeber oder der ausführende Gartenbauer?
-> Der Verantwortliche! Also der Auftraggeber, wenn dieser ausdrücklich vorgegeben hat, wo die Kantensteine zu setzen sind. Und der Auftragnehmer, wenn er sich nicht erkundigt hat, wo die Grenze verläuft.