Re: grenze überbaut


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sepp am 05 August, 2010 um 16:53:06:

Antwort auf: grenze überbaut von kalle am 05 August, 2010 um 09:41:32:

: hallo,

: wer muß denn die kosten für einen rückbau tragen, wenn kantensteine zu weit auf ein unbebautes grundstück gesetzt wurden, (ca. 7 cm)?

: der auftraggeber oder der ausführende Gartenbauer?

-> Der Verantwortliche! Also der Auftraggeber, wenn dieser ausdrücklich vorgegeben hat, wo die Kantensteine zu setzen sind. Und der Auftragnehmer, wenn er sich nicht erkundigt hat, wo die Grenze verläuft.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]