Wasserschaden durch Dachrinne des Nachbarn


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Abgeschickt von Karlchen am 06 August, 2010 um 09:23:07

Vor 30 Jahren wurde das Grundstück A mit einem Mehrfamilienhaus bei geschlossener Bauweise an das Nachbarhaus B angebaut. Das Dach am Haus B ist zur Grundstücksgrenze geneigt. Vor dem Bau des Hauses A war am Haus B, entlang der Grundstücksgrenze, eine etwas über die Grenze hinausgehende Hänge-Dachrinne vorhanden. Diese musste dann vom Bauherrn A durch eine Kastenrinne ersetzt werden. Die Kastenrinne wurde am Haus A etwa 40 cm hochgezogen, damit am Haus A bei Schneefall keine Feuchtigkeit an den Verputz des Hauses A kommt.
Als nun im Haus A die Wand zum Nachbargrundstück B in der Wohnung feucht und der Besitzer von Haus B damit konfrontiert wurde, hat dieser erklärt, dass sein Dach in Ordnung ist und seine Wand nicht feucht ist.
Ein Gutachter hat dann aber festgestellt, dass in der Kastenrinne des Hauses B, frisch reparierte Schadstellen waren und der Schaden durch die abgängige und defekte Dachrinne verursacht wurde. Die provisorische Reparatur wurde offenbar unmittelbar nach dem bekanntwerden des Feuchtigkeitsschadens vorgenommen.
Nach Meinung des Hauseigentümers A sind das Wartungsmängel an der Dachrinne des Nachbarn B, der für den Schaden haftbar ist und zur Vermeidung weiterer Schäden, die 30 Jahre alte Dachrinne erneuern muss.
Liegt der Hauseigentümer A mit seiner Meinung richtig?



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