Abgeschickt von Mietzekatze am 06 August, 2010 um 11:58:15:
Hallo!
Zwei nebeneinanderliegende "sonstig bebaute" Grundstücke, sprich Wochenendhaus oder Gartensiedlung mit 2 unterschiedlichen Besitzern.
Auf jedem Grundstück ein Wochenendhaus mit weniger als der zulässigen qm.
1.Ist eine überdachte Terrasse zwischen Haus A und Haus B, also über die Grenze hinweg, erlaubt?
2.Angenommen, beide Eigentümer leben in eheähnlicher, nicht eingetragenen Gemeinschaft, Grundstück und Haus A gehört dem einen, Grundstück und Haus B dem anderen.
Ändert das etwas am Baurecht in jeglicher Hinsicht???
Vielen Dank für irgendeine Antwort :)