Gemeinschaftlicht überdachte Terrasse?


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Abgeschickt von Mietzekatze am 06 August, 2010 um 11:58:15:

Hallo!

Zwei nebeneinanderliegende "sonstig bebaute" Grundstücke, sprich Wochenendhaus oder Gartensiedlung mit 2 unterschiedlichen Besitzern.

Auf jedem Grundstück ein Wochenendhaus mit weniger als der zulässigen qm.

1.Ist eine überdachte Terrasse zwischen Haus A und Haus B, also über die Grenze hinweg, erlaubt?

2.Angenommen, beide Eigentümer leben in eheähnlicher, nicht eingetragenen Gemeinschaft, Grundstück und Haus A gehört dem einen, Grundstück und Haus B dem anderen.

Ändert das etwas am Baurecht in jeglicher Hinsicht???

Vielen Dank für irgendeine Antwort :)





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