Re: gibt es eine Verjährung für die Richtigstellung der Grundstücksgrenzen ?


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Abgeschickt von Sepp am 07 August, 2010 um 20:55:08:

Antwort auf: gibt es eine Verjährung für die Richtigstellung der Grundstücksgrenzen ? von men am 07 August, 2010 um 16:41:49:

Rechtsanspruch für die Richtigstellung der Grundstücksgrenzen?

Nun, die Grundstücksgrenzen müssen in einem sochen Falle nicht richtig gestellt werden. Wo die Grenze verläuft, ist in diesem Fall offensichtlich anhand vorhandener Grenzsteine klar.

Nur der vorhandene Zaun befindet sich nicht unmittelbar an der Grenze der Grundstücke, sondern auf dem Grundstück A. Man kann also sagen, dass der Zaun vollständig zum Grundstück A gehört und der Eigentümer von A mit dem Zaun machen kann, was er will, z.B. auch um 15 cm an die Grenze verrücken. Das ist in diesem Falle aber vermutlich nicht beabsichtigt.

Alternativ könnte man am tatsächlichen Grenzverlauf z.B. ein Seil spannen oder ein anderweitige Abgrenzung vornehmen. Dann ist dem Nachbarn klar, wo die Grenze ist und, dass er am Efeu nicht verloren hat.



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