Vorkaufsrecht nur im Kaufvertrag


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Abgeschickt von Ingo Saemann am 07 August, 2010 um 22:17:00

Hallo, folgender Fall: wir haben ein Vorkaufsrecht im Kaufvertrag eingetragen, allerdings nicht im Grundbuch. Jetzt haben wir einen Brief von einem Rechtsanwalt und Notar bekommen das seine Mandantin die Wohnung für 55000 Euro kaufen will aber die Frage mit dem Vorkaufsrecht noch geklärt werden müsse.
Nun meine Frage, bekomme ich die Wohnung auch für 55000 obwohl das Vorkaufsrecht nur notariell im Kaufvertrag steht oder muß ich dafür noch zum Notar und eine Grundbucheintragung beantragen. Und wenn ja, wie lange dauert das weil ich nur eine Frist von eine Woche habe.



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