Re: gibt es eine Verjährung für die Richtigstellung der Grundstücksgrenzen ?


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Abgeschickt von men am 08 August, 2010 um 00:01:29

Antwort auf: Re: gibt es eine Verjährung für die Richtigstellung der Grundstücksgrenzen ? von Sepp am 07 August, 2010 um 20:55:08:

Hi Sepp,

Ja, Grenzsteine gibt es in Großstädten nicht mehr. Dass der Zaun 15 cm auf der Seite vom B liegt, ergibt sich aus der Position der Garagen. Diese sind auf die echte Grenze gebaut und deren Wandmitte ist eben die Grenzlinie. Der Zaun müsste von der Mitte dieser Garagenwand anfangen, was nicht der Fall ist. Der Zaun wurde 15 cm weg von der Mitte auf die Garagenwand des B angefangen. Also der A hat dadurch ein größeres Grundstück als der B, obwohl Plänemässig gleich groß sein sollten.

Du hast ein Gedankenfehler gemacht. Der Zaun befindet sich vollständig aufs Grundstück B und macht dieses eben kleiner..

Der B will, dass der Zaun auf die echte Grenze (Garagenwand Mitte) verlegt/verrückt wird. Der A läßt es nicht zu und will auch darüber nicht diskutieren, denn er verliert an Grund und seine dichte Hecke müsste darunter leiden. Er sagt eben, dass nach 30 Jahren die Sache verjährt ist.

Also, mit Gewalt kann es nicht gemacht werden. Es müsste eine Gerichtsentscheidung her. Deswegen die Frage ob der B einen Rechtsanspruch dazu hat und ob es nach 30 Jahren dieser Anspruch evtl. verjährt ist, wie der A es behauptet.





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