Re: gibt es eine Verjährung für die Richtigstellung der Grundstücksgrenzen ?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 August, 2010 um 16:57:12

Antwort auf: gibt es eine Verjährung für die Richtigstellung der Grundstücksgrenzen ? von men am 07 August, 2010 um 16:41:49:

Der Nachbar glaubt also, dass er aufgrund von Zeitabauf Besitzer eines Teils des nachbarlichen Grundstücks geworden ist? Das steht in eindeutigem Widerspruch zur gesetzlich definierten notariellen Beurkundungspflicht nach § 873 BGB.

Es handelt sich auch nicht um eine "Richtigstellung der Grenze", denn die hat sich ja nicht verändert. Es soll die Position der Einfriedung korrigiert werden.

Es gäbe sicher keinen Anspruch mehr auf Beseitigung von Pflanzungen, die zu NAH an der Grenze stehen. Allerdings sind die Pflanzen ja auf fremden Grundstück gepflanzt und nicht einfach nur zu nah.

Für Überbauungen mit Gebäuden gibt es im BGB Regelungen, die ein Recht auf eine Pacht für die Nutzung des Fremdgrundstücks festlegen. (§§ 912, 913 BGB). Insgesamt empfiehlt sich das Lesen der 900er Paragraphen des BGB, insbesondere §924 BGB in Bezug auf Verjährung.

Die vor mehr als 30 Jahren errichteten Garagen wären meines Erachtens aber auch nicht mehr als ein HINWEIS auf den Verlauf der Grenze.

: Wir haben vor 15 Jahren eine DHH gekauft, welche im Jahre 1978 gebaut wurde.
: Damals (1978) wurde ein ca. 30 Meter Zaun zwischen den DHH's und den der DHH's vorgelagerten 2 zusammengebauten Garagen ( je DHH eine Garage) gezogen.

: Wegen der dichten, urwaldähnlichen Bepflanzung seitens des Nachbarn vor 30 Jahren in der unmittelbarer Zaunnähe (auch 5 Bäume wurden damals nur 70 cm vom Zaun entfernt gepflanzt), konnten wir erst jetzt bei einem Wasserrohrbruch feststellen, dass der Zaun in seiner vollen Länge ca. 15 cm auch unserem Grund befindet.
: Na, ja. Man könnte damit leben, aber der "gute" Nachbar schneidet uns ärgerlicherweise unseren am Zaun befindlichen Efeu radikal mit der Motorsäge bis auf dem Massendraht ab, obwohl der Zaun und folglich der Efeu sich auf unseren Grund befindet...

: Wir wollen bewirken, dass der Zaun an der richtigen Stelle gesetzt wird, bzw. wir möchten die Richtigstellung der Grundstücksgrenzen erreichen.

: Der Nachbar (Nutznießer) weigert sich es mitzumachen und schreibt uns:
: " Auf die absolut haltlose – da gekauft, wie besichtigt - und ungerechtfertigte Forderung einer angeblichen Richtigstellung der Grundstücksgrenzen nach über 30 Jahren – da verjährt – möchte ich an dieser Stelle erst garnicht eingehen"...

: Unsere Frage an die Kenner des Forums:
: gibt es bitte unsererseits einen "unverjährbaren, dinglichen und einklagbaren Rechtsanspruch"
: für die Richtigstellung der Grundstücksgrenzen, oder gibt es dafür Verjährungsfristen?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]