Grenzüberbau nicht rückgängig zu machen


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Abgeschickt von Peter am 11 August, 2010 um 12:35:01:

Seit Tagen hänge ich an meiner Hausarbeit fest und komme nicht weiter.

Kann mir jemand bei folgendem Sachverhalt helfen?

Vor 30 Jahren wurde auf einem Grundstück eine Stützmauer errichtet. Dabei wurde leider die Grundstücksgrenze überschritten, was damals nicht bekannt war.

Der Nachbar will jetzt (obwohl der die Grenzüberschreitung schon seit ein paar Jahren kennt), dass die Mauer entfernt wird.

Wenn das aber geschieht, sackt das Nachbargrundstück ab. Ein Versetzen ist auch nicht möglich, da sonst die Garageneinfahrt verbaut würde.
Dennoch droht der Nachbar nun mit einer Klage.

Gibt es nicht so etwas wie eine Duldungspflicht des Nachbarn? Schließlich hat er jahrelang die Mauer hingenommen und die Garage und alle weiteren Bauten auf dem Grundstück sind von einer Baugenehmigung abgedeckt.

Aus den Gesetzen wird man auch nicht schlauer, denn die Beziehen sich immer nur auf Gebäude und nicht auf bloße Mauern.





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