Abgeschickt von bea am 11 August, 2010 um 14:06:25:
Antwort auf: Re: Abstand von Gebäude zur Straße von Sepp am 09 August, 2010 um 19:54:02:
Hallo,
nach §6(2 Sächsische Bauordnung dürfen Abstandsflächen bis zur Mitte von Öffentlichen
Verkehrs-Grün und Wasserflächen liegen.
Vielleicht hilft das weiter?
: : Nun habe ich ein Problem, was die Abstandsfläche zur Straße angeht. Mein Gebäude soll 4 Vollgeschosse bekommen. Halte ich zur Straße 1H Abstand, so sind 4 Geschosse gar nicht möglich. Daher gehe ich davon aus, dass die Grenzabstände sich von den Abständen zwischen Gebäuden unterscheiden. Dazu kann ich in der NBauO aber nicht wirklich etwas finden.
: : Könnt ihr mir da weiter helfen?
: Ist § 9 Abs. 1 ein Tipp?