Re: Sternwarte auf Garage


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Abgeschickt von bea am 11 August, 2010 um 14:20:18:

Antwort auf: Sternwarte auf Garage von Daniel am 28 Juli, 2010 um 19:24:54:

Hallo!

Ich denke , dass du eine Baugenehmigung brauchst.
Eine normale Garage (max. Grundrissmaße, nur als Garage nutzbar, max Höhe von bis zu 3m) ist abstandflächenrechtlich priviligiert (=ohne Abstandsflächen zulässig).
Sobald du diese Garage anders nutzt, z.Bsp. Garage mit Dachterrasse entfällt die Privilierung.
Also bedeutet es: Bauantrag mit Berechnung der Abstandsflächen... fallen diese über die Grundstücksgrenze des Nachbarn... Baulast sichern durch Zustimmung des Nachbarn.

Gruß aus Sachsen



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