Re: gibt es eine Verjährung für die Richtigstellung der Grundstücksgrenzen ?


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Abgeschickt von Oberh am 11 August, 2010 um 16:49:16

Antwort auf: Re: gibt es eine Verjährung für die Richtigstellung der Grundstücksgrenzen ? von Bolanger am 11 August, 2010 um 08:10:59:

Hi!

So, wie ich den Sachverhalt interpretiere, wird die Grenze zum Nachbarn wohl als "festgestellt" gelten.
Festgestellt ist eine Grenze, wenn sie (im Moment noch) zum Zeitpunkt der Vermessung abgemarkt ist, gesichert aufgemessen ist und von den Beteiligten anerkannt ist.
Diese Anerkennung wird über eine Grenzniederschrift aufgenommen und beurkundet.
Die Feststellung erfolgt einmalig.
Sollten die Abmarkungen (Grenzzeichen) erneuert werden, so wird nur die neue Abmarkung beurkundet.
Einige Ausnahmen, wie "streitige Grenzen" oder gerichtliche Feststellungen erkenne ich hier nicht.
Eine Verjährungsfrist für Grenzen besteht nicht.
Sich auf die Aussage "die Garagen stehen mittig" zu verlassen ist sehr gewagt.
Es war sicherlich kein Landmesser vor Ort, als die Garagen gebaut worden sind und hat die Grenze angegeben.
Auch der Hinweis auf den Lageplan vom Katasteramt ist kokolores.
Dort kann man Katasterkarten erwerben.
Die dort dargestellten Gebäude können generalisiert sein, sprich, ein Überbau z.B. wird auf der Grenze dargestellt.
Man kann sich auch eine Karte fertigen lassen, in denen die Meßergebnisse früherer Vermessungen dargestellt sind.
Doch die können auf Grund des Zeitpunktes der Vermessung nicht mehr den heutigen Anforderungen genügen.
Selbst Grenzzeichen, die in der Örtlichkeit noch vorhanden sind, können im Laufe der Jahre ein Eigenleben gehabt haben, z.B. durch Abrutschen eines Hanges, durch Wurzeln, die den Grenzpunkt bewegt haben ...
So manches Mal werden sie auch von den Beteiligten einfach mal versetzt, in der Meinung, das Grundstück würde größer.

Kurzum - bevor hier ein Zaun in gutem Glauben abgerissen und neu gesetzt wird - einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit einer Grenzanzeige beauftragen.

Wichtige Hinweise zu den Einfriedungen und der Bepflanzung finden sich im Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Landes.

Viele Grüße
Olaf



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