Re: Bauen im Außenbereich


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Abgeschickt von Sepp am 12 August, 2010 um 23:06:30:

Antwort auf: Bauen im Außenbereich von Melanie am 11 August, 2010 um 23:13:29:

Ob es für ein bestimmtes Grundstück möglich ist, dass es von der Gemeinde in den Innenbereich einbzogen wird (z.B. durch eine sog. Einbeziehungssatzung nch § 34 BauGB) ist von der konkreten Lage des Grundstücks abhängig und wird hier im Forum niemand ohne Kenntnis der genauen Situation und der gemeindlichen Satzungsregelungen beantworten können.

Dass für die Gemeinde kein Flächennutzungsplan vorliegt, macht die Sache nicht einfacher.

In einem Widerspruchsverfahren wird die Rechtslage nochmals überprüft. Natürlich können hier auch weitere, bisher nicht genannte Ablehnungsgründe auftauchen. Neue "Argumente" werden nicht helfen, es kommt auf die Rechtslage drauf an.



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