Inverzugsetzung


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Abgeschickt von D.Alt am 13 August, 2010 um 10:42:26

Einen schönen guten Tag.
Ich habe mal eine Frage, wir haben eine Schlosserei und haben einen Auftrag eines Öffentlichen Bauherren über eine Ausschreibung eines Architekten angenommen.
Dieser hat uns eine Inverzugsetzung gem. VOB / B § 5 Nr. 4 zugesendet, dies aber nur per Brief und nicht als Einschreiben.
Ist das Rechtsgültig oder muss er mir nachweisen können das er uns in Verzug gesetzt hat.
Schonmal danke für die Hilfe.



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