Garage genehmigungsfrei - Bauamt droht


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Abgeschickt von Daniel am 15 August, 2010 um 03:32:08

Hallo,

wir habe eine Garage auf unserem Grundstück gebaut (Rheinland Pfalz). Laut §62 LBauO sind Garagen mit 50 qm Grundfläche genehmigungsfrei - unsere ist unter 40 qm. Auf dem Grundstück ist ein Haus, das in August 2009 fertiggestellt wurde. Garagenbau hat in März 2010 begonnen.
Wir haben nach dem Bebauungsplan angefangen zu bauen, mit 5m Parkplatz vor der Garage und und und ... Nach dem der Rohbau, ohne Dach, stand, kam ein Brief vom Bauamt: Wir haben auf Satelliten Bildern gesehen, dass Sie auf Ihrem Grundstück eine Garage bauen. Lächerlich, Satelliten Bilder? Naja, zum Amt gelaufen und schön begrüßt: Was haben Sie da schwarz gebaut ? Nach einem Gespräch haben wir uns drauf geeinigt, dass es besser wäre eine Genehmigung zu stellen und es gebe dann keine Probleme. Wir hatten auch angst , dass wir was gesetzliches übersehen haben. Der Antrag wurde im April gestellt, im Juli kam eine Absage. Trotz der Absage haben wir das Dach betoniert und Anfang August kam eine Drohung: Bauversiegelung und Freiheitsstrafe => Also sofortiger Baustopp.
Wir sind ja 100% davon überzeugt, dass wir im Recht sind und keine Genehmigung brauchen, vor Allem haben wir alle Vorschriften eingehalten, inklusive eine schriftliche Einverständniserklärung der Nachbar.
Das Beste ist ja, dass in Allen Schreiben nie erwähnt wurde wieso wir nicht bauen dürfen und das Amt sich immer auf §61 LBauO bezieht. Weiterhin habe wir eine Rechnung bekommen, weil es eine Baustellenbegehung gab. Wir haben aber niemanden eingeladen oder bescheid bekommen. Unsere Kinder haben nur mitbekommen, dass jmd. vor Kurzem auf dem Grundstück war und Fotos gemacht hat.

Was kann man da machen? Es wird nicht gesagt, was falsch gemacht wurde bzw. welche Gründe gegen eine Garage sprechen.

LG



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