Bauvoranfrage - Rechtsanspruch auf Beantwortung der Fragestellung


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Abgeschickt von Ultimate am 16 August, 2010 um 20:16:18

Hallo Forum.

Ich habe zu einem Bauvorhaben eine Bauvoranfrage gestellt und dabei konkrete bauplanungsrehtliche und bauordnungsrechtliche Fragen gestellt.
Im Laufe des Verfahrens stellt sich nun heraus, dass die Genehmigungsbehörde der Antrag auf Erteilung des Vorbescheids wegen bauplanungsrechtlicher Unzulässigkeit ablehnen wird.
Mir stellt sich die Frage, ob ich trotzdem einen Anspruch auf Prüfung aller! Fragen habe und trotz Beantwortung einer Frage mit nein einen Anspruch auf Beantwortung der anderen Fragen habe.

Gibt's hierzu vielleicht auch Urteile?



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