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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 August, 2010 um 20:57:25

Antwort auf: von YPSE99 am 16 August, 2010 um 19:54:40:

Genehmigt ist was beantragt wurde. Herr über den Inhalt des Antrages ist der Antragsteller. In den Plänen können hunderte Schwarzbauten als Bestand dargestellt sein. Wenn die nicht zum Inhalt des Antrages gemacht werden sind sie auch nach der Genehmigung des Antrages nicht legalisiert. Sie sind lediglich Bestandteil der Zeichnung und stellen eine faktische Situation dar ohne damit eine Genehmigung zu begehren.

Bei einem Carport ist der Prüfumfang der Behörde reduziert (vereinfachtes Genehmigungsverfahrn, Bürokratieabbau) und die Verantwortung für die bautechnische Richtigkeit (Statik) auf den Bauherren übertragen. Das ist erklärte Absicht des Gesetzgebers und politisch gewollt. Der Bauherr oder dessen Erfüllungsgehilfen (Architekt, Planer) hat sicherzustellen, dass seine Grundlagen richtig ermittelt sind und die statische Berechnung passt und eingehalten wird.

Wieso sollte daher etwas genehmigt sein, was letztlich gar nicht beantragt wurde? Wieso sollte die Behörde zusätzlich noch ermitteln müssen, was von den dargestellten Bauteilen bereits legal ist und was nicht? Es ist doch in den Bauvorlagen als Bestand dargestellt.

: Ein Anbau (16qm Raum) in NRW wird in den 60igern ohne Baugenehmigung gebaut. Im zeitlichen Verlauf werden drei weitere An-/Umbauten mit Bauantrag genehmigt und offiziell abgenommen. Der illegale Anbau aus den 60igern ist auf allen drei offiziellen Anträgen im Bauantrag mit aufgeführt, da hier die weiteren Veränderungen stattfinden.

: Auf diesem "Schwarzanbau" und dem davor liegenden Raum wurde eine Parkfläche mit ca. 50 qm Fläche errichtet. Das Haus mit Flachdach liegt am Hang, so dass quasi auf dem Haus geparkt wird. Dafür wurde einen Bauantrag gestellt, der genehmigt und anschließend abgenommen wurde. M.E. hätte hier spätestens seitens Bauamt bemerkt werden müssen, dass zum Teil auf dem "Nichts" gebaut wird, da dieses "Nichts" wesentlich für die Statik und Realisierung war. Später wurde dann auf diesem "Nichts" auch noch offiziell ein Carport mit 50 qm errichtet, auch alles sauber gelaufen, sogar mit Sondergenehmigung wg. zu geringer Abstandsflächen. Hierzu fanden einige Gespräche mit dem Bauamt stattgefunden. Den dritten Bauantrag erwähne ich nur der Vollständigkeit halber

: Ist der Anbau immer noch illegal oder ist er durch die weiteren Genehmigungen indirekt legalisiert worden?

: Danke für Meinungen und Erfahrungen.





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