Re: Inverzugsetzung


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 17 August, 2010 um 11:45:32

Antwort auf: Inverzugsetzung von D.Alt am 13 August, 2010 um 10:42:26:

: Einen schönen guten Tag.
: Ich habe mal eine Frage, wir haben eine Schlosserei und haben einen Auftrag eines Öffentlichen Bauherren über eine Ausschreibung eines Architekten angenommen.
: Dieser hat uns eine Inverzugsetzung gem. VOB / B § 5 Nr. 4 zugesendet, dies aber nur per Brief und nicht als Einschreiben.
: Ist das Rechtsgültig oder muss er mir nachweisen können das er uns in Verzug gesetzt hat.
: Schonmal danke für die Hilfe.

Wenn Sie ehrlich sind, dann reicht das, weil Sie haben den Brief ja -wie Sie selbst darlegen- erhalten.

Wenn Sie lügen -und den Brief mithin behauoten nicht erhalten zu haben- dann reicht das natürlich nicht, weil der Absender belegen können muss, dass Ihnen der Brief auch zugegangen ist.

Auch ein eingeschriebener Brief -auch mit zusätzlichem Rückschein- würde nicht ausreichen, weil der Absender nicht beweisen kann, was er für einen Schriftsatz in den Brief gesteckt hat.

Sie könnten sich nach Zugang des/eines eingeschriebenen Briefes auch genau so gut für die Weihnachtsgrüße bedanken und dass diese ein wenig verfrüht an Sie abgesendet worden wären und das eine Zustellung per einschreiben mit Rückschein für die Weihnachtsgrüße nun wirklich nicht notwendig gewesen wäre, gelle.

Als nachweisliche Zustellung gilt nach wie vor die Zustellung per -nicht verwandtem oder nicht verschwägertem- Boten, der wirtschaftlich nicht von Ihnen abhängig sein darf oder die Zustellung per Gerichtsvollzieher.
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Mit freundlichen Grüßen
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ReiMaBaudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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