Re: Garage genehmigungsfrei - Bauamt droht


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Abgeschickt von Daniel am 18 August, 2010 um 01:34:47:

Antwort auf: Re: Garage genehmigungsfrei - Bauamt droht von Dirk Baumeister am 15 August, 2010 um 21:01:30:

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wir würden gerne mit dem Bauamt reden, aber das funktioniert einfach nicht, weil man wie ein Verbrecher behandelt wird und die einzige Aussage ist: "Sie haben schwarz gebaut". Es wird nicht gesagt was wir falsch machen, sondern gedroht und bei solchen Zuständen ist keine gut reden möglich.
Zu dem Thema Bauvorschriften haben wir uns mit unserem Architekten beraten und er hat die Garage laut Bebauungsplan entworfen. Als der Ärger los ging haben wir uns mit einem Beamten aus unserem alten Zuhause(auch RP- Gebiet) beraten und er hat dann auch für uns beim jetzigen Bauamt angerufen und folgendes gefragt:"Wieso auf eine Genehmigung bestanden wird, wenn doch der Bau genehmigungsfrei ist?". Die Antwort war: "Dann könnte ja jeder eine Garage bauen. "
Also wir empfinden es mittlerweile als eine Schikane was das Bauamt betreibt und würden gerne uns an jmd. wenden. Wer kommt da in Frage: Obere Bauaufsichtsbehörde oder Staatsanwalt?

LG
: tja ... genehmigungsfrei heisst ja nicht frei von sonstigen Vorschriften. Vermutlich ist eine weitere Voraussetzung für die Garage, z. B. eine Voraussetzung für die Privilegierung des Verzichts auf Abstandflächen nicht eingehalten (zulässige Länge der Grenzbebauung, maximale Höhe ...).

: Worum es genau geht sollte sich eigentlich aus den Schreiben der Behörde entnehmen lassen, was zugegebenermaßen manchmal etwas schwer zu lesen und zu erkennen ist.

: Bei Vorliegen eines abgelehnten Bauantrages dann doch weiter zu bauen ist dabei allerdings mehr als ungeschickt.

: Die Behörde muss auch nicht eingeladen werden. Bei Bauarbeiten hat die Bauaufsicht ein gesetzlich definiertes Recht zur Überwachung. Die "Bauzustandsbesichtigung" hat keine Rechnung sondern einen Gebührenbescheid zur Folge.

: Ich würde dringend empfehlen bei der Behörde nachzufragen und sich den Sachverhalt und den vermutlichen Verstoss erklären zu lassen. Baurecht ist komplex! Vermutlich wäre eine Beratung durch einen fachkundigen Fachmann (Architekten, Planer) auch nicht schädlich um die Gesamtsituation überhaupt mal auf ihre Probleme und die Lösungsmöglichkeiten hin zu analysieren.


:
: : Hallo,

: : wir habe eine Garage auf unserem Grundstück gebaut (Rheinland Pfalz). Laut §62 LBauO sind Garagen mit 50 qm Grundfläche genehmigungsfrei - unsere ist unter 40 qm. Auf dem Grundstück ist ein Haus, das in August 2009 fertiggestellt wurde. Garagenbau hat in März 2010 begonnen.
: : Wir haben nach dem Bebauungsplan angefangen zu bauen, mit 5m Parkplatz vor der Garage und und und ... Nach dem der Rohbau, ohne Dach, stand, kam ein Brief vom Bauamt: Wir haben auf Satelliten Bildern gesehen, dass Sie auf Ihrem Grundstück eine Garage bauen. Lächerlich, Satelliten Bilder? Naja, zum Amt gelaufen und schön begrüßt: Was haben Sie da schwarz gebaut ? Nach einem Gespräch haben wir uns drauf geeinigt, dass es besser wäre eine Genehmigung zu stellen und es gebe dann keine Probleme. Wir hatten auch angst , dass wir was gesetzliches übersehen haben. Der Antrag wurde im April gestellt, im Juli kam eine Absage. Trotz der Absage haben wir das Dach betoniert und Anfang August kam eine Drohung: Bauversiegelung und Freiheitsstrafe => Also sofortiger Baustopp.
: : Wir sind ja 100% davon überzeugt, dass wir im Recht sind und keine Genehmigung brauchen, vor Allem haben wir alle Vorschriften eingehalten, inklusive eine schriftliche Einverständniserklärung der Nachbar.
: : Das Beste ist ja, dass in Allen Schreiben nie erwähnt wurde wieso wir nicht bauen dürfen und das Amt sich immer auf §61 LBauO bezieht. Weiterhin habe wir eine Rechnung bekommen, weil es eine Baustellenbegehung gab. Wir haben aber niemanden eingeladen oder bescheid bekommen. Unsere Kinder haben nur mitbekommen, dass jmd. vor Kurzem auf dem Grundstück war und Fotos gemacht hat.

: : Was kann man da machen? Es wird nicht gesagt, was falsch gemacht wurde bzw. welche Gründe gegen eine Garage sprechen.

: : LG




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