Abgeschickt von Erich Bauer am 18 August, 2010 um 13:41:59
Antwort auf: Re: Garage genehmigungsfrei - Bauamt droht von Daniel am 18 August, 2010 um 01:34:47:
Vor der Einschaltung "Höherer Gerechtigkeitsbehörden" dürfte sich folgende Lektüre lohnen:
§ 62 Genehmigungsfreie Vorhaben
(1) Unbeschadet einer nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigung bedürfen keiner
Baugenehmigung das Errichten, Herstellen, Aufstellen, Anbringen oder Ändern von folgenden baulichen
Anlagen, anderen Anlagen und Einrichtungen:
1. Gebäude
a) Gebäude bis zu 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume,
Toiletten oder Feuerstätten; ausgenommen sind Kulturdenkmäler und Gebäude in der Umgebung
von Kultur- und Naturdenkmälern sowie Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände,
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