Re: Garage genehmigungsfrei - Bauamt droht


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Abgeschickt von Anders Leben am 18 August, 2010 um 16:41:33:

Antwort auf: Re: Garage genehmigungsfrei - Bauamt droht von Erich Bauer am 18 August, 2010 um 13:41:59:

... und dann geht es weiter:
§ 62 Abs. 1 LBauO Rh-P
(1) Unbeschadet einer nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigung bedürfen keiner Baugenehmigung das Errichten, Herstellen, Aufstellen, Anbringen oder Ändern von folgenden baulichen Anlagen, anderen Anlagen und Einrichtungen:
1. Gebäude
a) - e) (...)
f) Garagen und überdachte Stellplätze bis zu 50 m2 Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe der Außenwände von jeweils nicht mehr als 3,20 m, bei Wänden mit Giebeln einer Firsthöhe von nicht mehr als 4 m; ausgenommen sind Garagen und überdachte Stellplätze im Außenbereich sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern,

(...)
und auch Absatz 3:
(3) Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch baurechtliche und sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften an bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen gestellt werden.

=> Genehmigungsfreiheit für Garagen unter den beschriebenen Voraussetzungen o.k.
Fragt sich nur, ob die auch eingehalten sind.



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