Re: Baurecht im Aussenbereich


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Abgeschickt von Anders Leben am 18 August, 2010 um 16:44:06:

Antwort auf: Re: Baurecht im Aussenbereich von Dirk Baumeister am 15 August, 2010 um 21:02:43:

: Baurecht im Außenbereich richtet sich nach den Regelungen und Voraussetzungen in §35 BauGB.

... und zur baurechtlichen Beurteilung gehört u.U. auch die jeweilige Nutzung.
Damals vermutlich: Schuppen zur Lagerung von landwirtschaftlichen Maschinen und/oder als Unterstand für betriebszugehörige Tiere auf der Weide o.ä.
Und heute?



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