Abgeschickt von Anders Leben am 18 August, 2010 um 16:44:06:
Antwort auf: Re: Baurecht im Aussenbereich von Dirk Baumeister am 15 August, 2010 um 21:02:43:
: Baurecht im Außenbereich richtet sich nach den Regelungen und Voraussetzungen in §35 BauGB.
... und zur baurechtlichen Beurteilung gehört u.U. auch die jeweilige Nutzung.
Damals vermutlich: Schuppen zur Lagerung von landwirtschaftlichen Maschinen und/oder als Unterstand für betriebszugehörige Tiere auf der Weide o.ä.
Und heute?