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Abgeschickt von bauamt am 18 August, 2010 um 20:25:47:

Antwort auf: von YPSE99 am 16 August, 2010 um 19:54:40:

Baurecht ist Teil des Sicherheitsrechts.
Im Sicherheitsrecht gibt es grundsätzlich keine Verwirkung von Eingriffsbefugnissen, also auch nicht durch reine Kenntniserlangung oder Zeitablauf (Stichwort: passive Duldung).

Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Behörde schriftlich den Willen zum Ausdruck bringt, einen (rechtswirdrigen) Zustand dauerhaft zu dulden. Nur so wird ein Vertrauenstatbestand zu gunsten eines Störers (Bauherrn) geschaffen, der die Behörde an einem Einschreiten hindert.

Selbst wenn also die Behörde von dem Schwarzbau seit den 60ern wusste, könnte sie rein theoretisch immer noch die Beseitigung oder ähnliches fordern, wenn dies dem behördlichen Ermessen entspricht (erhebliche Nachbareinschränkung, Gefahren usw.)

: Ein Anbau (16qm Raum) in NRW wird in den 60igern ohne Baugenehmigung gebaut. Im zeitlichen Verlauf werden drei weitere An-/Umbauten mit Bauantrag genehmigt und offiziell abgenommen. Der illegale Anbau aus den 60igern ist auf allen drei offiziellen Anträgen im Bauantrag mit aufgeführt, da hier die weiteren Veränderungen stattfinden.

: Auf diesem "Schwarzanbau" und dem davor liegenden Raum wurde eine Parkfläche mit ca. 50 qm Fläche errichtet. Das Haus mit Flachdach liegt am Hang, so dass quasi auf dem Haus geparkt wird. Dafür wurde einen Bauantrag gestellt, der genehmigt und anschließend abgenommen wurde. M.E. hätte hier spätestens seitens Bauamt bemerkt werden müssen, dass zum Teil auf dem "Nichts" gebaut wird, da dieses "Nichts" wesentlich für die Statik und Realisierung war. Später wurde dann auf diesem "Nichts" auch noch offiziell ein Carport mit 50 qm errichtet, auch alles sauber gelaufen, sogar mit Sondergenehmigung wg. zu geringer Abstandsflächen. Hierzu fanden einige Gespräche mit dem Bauamt stattgefunden. Den dritten Bauantrag erwähne ich nur der Vollständigkeit halber

Im Übrigen stimme ich meinem Vorposter zu, nur der Antragsgegenstand wird geprüft und nur über ihn ergeht eine Entscheidung über die Zulässigkeit.

: Ist der Anbau immer noch illegal oder ist er durch die weiteren Genehmigungen indirekt legalisiert worden?

: Danke für Meinungen und Erfahrungen.





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