Re: Abriss aneinandergebautes Nachbarhaus


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Abgeschickt von Bolanger am 19 August, 2010 um 07:20:17:

Antwort auf: Abriss aneinandergebautes Nachbarhaus von ganzvielsonne am 17 August, 2010 um 16:56:07:

Hallo,

wenn durch den Abriss Schäden an Ihrem Haus entstehen, dann trägt die Kosten selbstverständlich der Nachbar bzw. dessen Abrissunternehmen oder deren Versicherung. Ein Gutachter zur Aufnahme des Schadens wird sicherlich nicht schaden, aber ich würde es erstmal ohne Gutachter probieren. Wenn der Nachbar sich nicht sträubt, dann dürfte es wesentlich nervenschonender sein, die entsprechenden Unternehmen mit der Schadensbeseitigung zu beauftragen und "den Ball flach zu halten".

Die Gestaltung der nun neuen Außenwand ist Ihre Sache. Ihr Nachbar ist nur dazu verpflichtet, die Wand so herzurichten, dass es zu keinen Bauschäden kommt. Normalerweise reicht dazu eine unverputzte Wand aus.

Grüße,

Bolanger


: Das Nachbarhaus meiner Oma wird momentan abgerissen, bei beiden Gebäuden handelt es sich um ältere Baujahre (am 1900),das Nachbarhaus wurde jetzt verkauft und wird gerade abgerissen. Da die Häuser aneinandergebaut wurden, entstanden nun Schäden beim Abriss (Loch im Keller & Diele).Wie gehen wir nun am Besten vor? Sollte ein Sachverständiger die Schäden anschauen? Wer trägt die Kosten? Das Haus meiner Oma wurde 1982 vollständig renoviert und ist in einem guten Zustand. Wer trägt die Kosen für Verputz? Im vorraus herzlichen Dank für eure Hilfe!




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