Re: Pflichten der Firma für Kanalarbeiten


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Abgeschickt von Nina am 19 August, 2010 um 18:47:48:

Antwort auf: Re: Pflichten der Firma für Kanalarbeiten von Bolanger am 19 August, 2010 um 07:25:09:

Vielen Dank für die Anworten.

Wo regelt das Gesetz eigentlich die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" wie in diesem Fall die Kanalarbeiten?

Gruß
Nina

: Hallo,

: ich sehe in diesem Fall die Sache wesentlich einfacher und klarer. Von einem Unternehmen können Sie auch ohne explizite vertragliche Vereinbarung die sach- und fachlich korrekte Ausführung der Arbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik fordern. Und dazu gehört beim Verfüllen auch die lagenweise Verdichtung. Sollte ein Unternehmen von der ordentlichen Ausführung abweichen, so hat es darauf hinzuweisen und ggf. entstehende Zusatzkosten anzuzeigen. das könnte in Ihrem Fall z.B. ein Boden sein, der sich nicht verdichten lässt und der eigentlich gegen Sand ausgetauscht werden müsste. Dann könnte man natürlich nicht vom Unternehmer verlangen, dass er die Kosten des Sandes trägt, weil der Bodenaustausch eben nicht vereinbart war.

: Grüße,

: Bolanger


: : : Wenn ein Revisionsschacht und alle Frischwasserzuleitungen, sowie Abwasserleitungen verlegt worden sind, ist es die Pflicht der Firma für Kanalarbeiten, die wieder verfüllte Erde zu verdichten, obwohl dies nicht explizit im Auftrag enthalten ist? Oder fällt dies in die Arbeiten des Gartenlandschaftsbauers bei Ausführung der Pflasterarbeiten? Wer haftet denn, wenn die verlegten Pflastersteine absacken? Kann dies auf die Bauherren zurückfallen?

: :
: : Pflicht ist grundsätzlich das, was vertraglich vereinbart wurde.

: : Unter bestimmten Voraussetzungen -die sich hier im Rahmen dieses Forums nicht erklären und erläutern lassen bzw. nur langwierig und schwierig erklären und erläutern lassen- kann dies natürlich auch auf die Bauherrschaft zurück fallen.
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: : Mit freundlichen Grüßen
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: : ReiMa-Baudienstleistungen
: : ___________________________________
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: : PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
: : .




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