Abgeschickt von Markus am 20 August, 2010 um 16:55:24
Antwort auf: Re: Baurecht im Aussenbereich von Anders Leben am 18 August, 2010 um 16:44:06:
: : Baurecht im Außenbereich richtet sich nach den Regelungen und Voraussetzungen in §35 BauGB.
: ... und zur baurechtlichen Beurteilung gehört u.U. auch die jeweilige Nutzung.
: Damals vermutlich: Schuppen zur Lagerung von landwirtschaftlichen Maschinen und/oder als Unterstand für betriebszugehörige Tiere auf der Weide o.ä.
: Und heute?
heute ist die Nutzung gleich geblieben.
Auch für landwirtschaftliche Maschinen und Brennholz.
Der Einzige unterschied ist , dass wir kein Gewerbe als Landwirt angemeldet haben.
Danke
Gruß Markus