Re: Baurecht im Aussenbereich


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Abgeschickt von Markus am 20 August, 2010 um 16:55:24

Antwort auf: Re: Baurecht im Aussenbereich von Anders Leben am 18 August, 2010 um 16:44:06:

: : Baurecht im Außenbereich richtet sich nach den Regelungen und Voraussetzungen in §35 BauGB.

: ... und zur baurechtlichen Beurteilung gehört u.U. auch die jeweilige Nutzung.
: Damals vermutlich: Schuppen zur Lagerung von landwirtschaftlichen Maschinen und/oder als Unterstand für betriebszugehörige Tiere auf der Weide o.ä.
: Und heute?

heute ist die Nutzung gleich geblieben.
Auch für landwirtschaftliche Maschinen und Brennholz.
Der Einzige unterschied ist , dass wir kein Gewerbe als Landwirt angemeldet haben.

Danke

Gruß Markus




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