Aufhebung des Bestandschutzes für Fenster in der Brandmauer


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Abgeschickt von max reich am 23 August, 2010 um 13:15:44

Ein Nachbarhaus hat die Brandschutzwand mit vier Fenstern grenzständig. Seit mehr als fünf Jahren ist das Gebäude ungenutzt und nach abgebrochenen Baumaßnahmen seit 2 Jahren eine Bauruine. Kann man beim Bauamt den bestehenden Bestandsschutz für die Fenster aufheben lassen?
Maximilian



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